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Friedrich Hölderlin
Psychotherapie, Coaching und Supervision für Einzelpersonen,
Paare,
Familien und
Gruppen:
Wir sind in ein familiäres System hineingeboren, wo wir bereits ganz früh gewisse Muster und Verhaltensweisen erlernt haben, die uns Schutz und Sicherheit geben.
Einige dieser Verhaltensweisen haben ihre Gültigkeit verloren, andere jedoch sind uns in der Auseinandersetzung mit neuen Beziehungen, wie Partnerschaften, Familiensystemen, Freundschaften oder Berufssystemen, hilfreich.
Systemische Psychotherapie bedeutet, diese Muster bewusst zu machen, förderliche Anteile zu erkennen und zu nutzen um neue Verhaltensweisen entwickeln zu können.
Psychotherapie kann helfen bei:
Hinweis: Bezahlung durch die Krankenkasse:
Der Mindestzuschuss, der von allen österreichischen Krankenkassen bezahlt wird, beträgt derzeit € 21,80 für eine Einzelstunde (50 Minuten).
Dazu bedarf es vor der 2. Therapiesitzung einer ärztlichen Bestätigung, dass körperlich-organisch keine weitere Abklärung notwendig ist.
Coaching kann man in privaten Belangen oder aber auch für berufliche Situationen nutzen. Coaching bietet die Möglichkeit, Ziele zu entwickeln, Schritte in diese Richtung anzugehen und verschiedene Wege zu beleuchten und eventuell auch auszuprobieren.
Es geht um die Möglichkeit, die eigenen Ressourcen zu erkennen und/oder die eines ganzen Teams zu entdecken und zu fördern. Hinderliches Tun wird bewusst gemacht und kann zurück gelassen werden.
In Firmen und in sozialen Organisationen wird eine hohe Kompetenz in fachlichen und menschlichen Belangen erwartet. Dies führt uns oft an unsere Grenzen. In regelmässigen Supervisionsgruppen oder auch in Einzelsupervisionsstunden kann man solche Themen ansprechen. Es geht vor allem darum, sich in einem geschützten Rahmen auszutauschen, die verschiedensten Anforderungen zu erkennen und/oder zu klären, um daraus resultierend Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
Systemstellen
in meiner Praxis biete ich für Anliegen aus dem persönlichen, familiären oder aus dem beruflichen Bereich Aufstellungsgruppen an.
Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG.
Seit 1. 2. 2013 ist eine Elternberatung, wenn Kinder unter 18 Jahren betroffen sind, vor einer einvernehmlichen Scheidung gesetzlich vorgeschrieben. Als Abschluss: Sie bekommen, wenn Sie eine Elternberatung in Anspruch genommen haben, eine Bestätigung, die vor dem Scheidungsrichter gilt.